Eine Flugverspätung kann frustrierend sein, besonders weil sie oft weitreichende Folgen hat. Wichtige geschäftliche Termine werden verpasst, Urlaube fallen aus oder lang herbeigesehnte Familienfeiern kommen nicht wie geplant zustande. Wer es als Fluggast aber schlau anstellt, kann das Beste aus der Situation machen. Wenn Sie ein paar simple Schritte befolgen, erhalten Sie nämlich neben Ihrer Rückerstattung auch noch eine Entschädigung im Bereich von mehreren Hundert Euro nach EU Recht. Dabei ist jedoch oft unklar, ob diese Fluggastrechte bei Streik gelten oder nur im Rahmen von Überbuchungen oder Personalmangel bei der Airline.
Schadensersatz bei Verspätungen in der Europäischen Union
Die Europäische Union hat ein Gesetz, das Fluglinien dazu verpflichtet, ihren Passagieren eine Entschädigung zu bezahlen, wenn Flüge unangekündigt ausfallen oder sich stark verspäten. Dieses Gesetz gilt für alle Bereiche des Flugverkehrs in der EU und auch auf internationalen Flügen, die in der EU starten. Das Gesetz erstreckt sich auch auf internationale Passagiere, sofern die Verspätung oder Annullierung auf einem Flughafen in der Europäischen Union festgestellt wird. Um eine Rückerstattung für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zu erhalten, muss sich Ihre Ankunft um mehr als drei Stunden verspäten. Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR pro Person. Wenn sich Ihr Abflug um mehr als 2 Stunden verspätet, ist die Fluggesellschaft auch bereits verpflichtet, die Fluggäste mit Essen und Getränken zu versorgen.
Wird die Verspätung jedoch durch unvorhergesehene Umstände wie Wetterbedingungen oder Probleme der Flugsicherung verursacht, steht Ihnen möglicherweise keine Entschädigung zu. Zwar bekommen Sie auch in diesen Fällen oft einen Hotelaufenthalt oder Essensgutscheine zur Verfügung gestellt, ein Anspruch nach EU Recht ist dies aber nicht, sondern einfach guter Service. Aber wie sieht es mit streikbedingten Ausfällen und Verspätungen aus? Gibt es dafür eine Entschädigung und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Gibt es Entschädigung für Ausfälle durch Streik?
In mehreren Entscheidungen vor dem EuGH wurde festgestellt, dass die Fluggesellschaft Sie für annullierte Flüge oder verpasste Anschlussflüge aufgrund von Streiks nicht entschädigen muss. Streikbedingte Verspätungen gehören nicht zu den von der Fluggesellschaft beherrschbaren Umständen, daher gibt es auch keine Entschädigung.
In einigen Urteilen wurde von den Richtern entschieden, dass Streiks des Bordpersonals durchaus der Fluglinie zuzurechnen sind, nicht aber gewerkschaftliche Streiks. Die Fluggesellschaft muss Sie also für annullierte Flüge oder verpasste Anschlussflüge nicht entschädigen, wenn es sich um das Bodenpersonal, Mitarbeiter des Flughafens oder der Flugsicherung handelt. Lediglich die eigenen FlugbegleiterInnen oder Mitarbeiter in der Verwaltung und das Schalterpersonal kommen dabei infrage, diese streiken jedoch in aller Regel nicht unabhängig von Gewerkschaften oder lösen damit kein Chaos aus, dass Verspätungen und Ausfälle nach sich zieht. Daher geht man im Allgemeinen davon aus, dass verspätete Fluggäste in der Europäischen Union keine Entschädigung für Streiks erhalten.
Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft beantragen
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft zu erhalten. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Kundendienstnummer der Fluggesellschaft zu kontaktieren und sie um eine Rückerstattung oder Entschädigung zu bitten. Sie können sich auch an die Zentrale der Fluggesellschaft wenden, wenn Sie eine Beschwerde gegen das Unternehmen einreichen möchten. Sollten ihre eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg führen, sollten Sie aber Expertenrat einholen.