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Nachlese: Florian Hasibar, Ernst Huber zur KESt (Christian Drastil)

Nachlese Podcast Montag (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2614 )
- zu unserem Beitrag "Ökosoziale Steuerreform stellt Kryptos über Aktien" meldete sich Florian Hasibar, der sich auch im Text vorstellt: "Bezüglich Kryptotausch (Bitcoin -> ETH) kann ich Euch aufklären, bin nämlich selbst bei einem Unternehmen tätig, das u.A. Softwarelösungen zur Besteuerung von Kryptos entwickelt. In der neuen Ökosozialen Steuerreform wird der §27 (3) Z. 2. eingeführt, der besagt: "... Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar; damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind steuerlich unbeachtlich." SOMIT: Tausch von Krypto zu Krypto ist keine Veräußerung und auch nicht steuerwirksam. Gleiches verhält sich, wenn man Kryptos gegen so gen. Stablecoins (bilden 1:1 Fiat-Währungen ab) tauscht - auch hier keine steuerliche Veräußerung. Hoffe, ich konnte helfen."
-
dad.at-Gründer Ernst Huber glaubt, dass Änderungen bei der KESt technisch nicht so schnell umsetzbar seien: "Ich gehe davon aus, dass hier eine Vorlaufzeit von rund einem halbenJahr notwendig ist, um die Wertpapiersysteme in den Banken anzupassen, bei Einführung der KESt auf Kursgewinne betrug die Vorlaufzeit meines Wissens 1 1/2 Jahre"

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 25.01.)

(25.01.2022)


Bildnachweis

1. Florian Hasibar

Florian Hasibar



Nachlese Podcast Montag (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2614 )
- zu unserem Beitrag "Ökosoziale Steuerreform stellt Kryptos über Aktien" meldete sich Florian Hasibar, der sich auch im Text vorstellt: "Bezüglich Kryptotausch (Bitcoin -> ETH) kann ich Euch aufklären, bin nämlich selbst bei einem Unternehmen tätig, das u.A. Softwarelösungen zur Besteuerung von Kryptos entwickelt. In der neuen Ökosozialen Steuerreform wird der §27 (3) Z. 2. eingeführt, der besagt: "... Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar; damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind steuerlich unbeachtlich." SOMIT: Tausch von Krypto zu Krypto ist keine Veräußerung und auch nicht steuerwirksam. Gleiches verhält sich, wenn man Kryptos gegen so gen. Stablecoins (bilden 1:1 Fiat-Währungen ab) tauscht - auch hier keine steuerliche Veräußerung. Hoffe, ich konnte helfen."
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dad.at-Gründer Ernst Huber glaubt, dass Änderungen bei der KESt technisch nicht so schnell umsetzbar seien: "Ich gehe davon aus, dass hier eine Vorlaufzeit von rund einem halbenJahr notwendig ist, um die Wertpapiersysteme in den Banken anzupassen, bei Einführung der KESt auf Kursgewinne betrug die Vorlaufzeit meines Wissens 1 1/2 Jahre"

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 25.01.)

(25.01.2022)


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1. Florian Hasibar

Florian Hasibar