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Nachlese: Was für Kryptos ab März gilt, sollte auch für Aktien ab März gelten (Christian Drastil)

Bild: © www.shutterstock.com, synchron, Synchronschwimmen, schwimmen, gleichzeitig, gleich, testing / Shutterstock.com, testing / Shutterstock.com

Nachlese Podcast Freitag (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2607 )
- Jänner-Verfallstag mit dem heftigsten Tagesminus 2022. Der ATX TR hat dann letztendlich unter seinem Jahresstartwert geschlossen, liegt aber immer noch besser als die Weltbörsen, die year-to-date schon tief im Minus sind. Nachgefragt haben wir bei der Eurex bzw. um eine kleine Bilanz der dort notierten Austro-Underlyings gebeten.
- wikifolio-Boss Andreas Kern und der wirkliche Mister Market auf diesem Bild: https://photaq.com/page/pic/86643
- Rüdiger Landgraf und Robert Kleedorfer thematisieren in ihrem Podcast "Ziemlch gut veranlagt" einen heissen Passus aus dem neuen Krypto-Gesetz, das ab März gilt. Demnach soll es möglich sein, zB eine Gewinnposition von einer Krypto-Währung in eine andere umzuschichten, ohne Steuer auszulösen, dh. eine potenzielle Steuer weiterzuschieben auf die neue Position, Ich finde, das müsste dann auch für Aktien gelten: Wenn ich zB eine Gewinn-Position in Erste Group in RBI umschichten will. Das ist jetzt freilich ein fiktives Beispiel und keine Einschätzung bzgl. Erste und RBI. Ich bin aber überzeugt, dass vieles einfach stehengelassen wird, weil man keine KESt auslösen will. Die Liquidität im Markt würde vor allem durch kleinteilige Orders steigen und vermutete Übertreibungen würden öfter gehandelt werden. Auf jeden Fall. Was für Kryptos ab März gilt, sollte auch für Aktien ab März gelten.

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 24.01.)

(24.01.2022)


Bildnachweis

1. synchron, Synchronschwimmen, schwimmen, gleichzeitig, gleich, testing / Shutterstock.com, testing / Shutterstock.com , (© www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

synchron, Synchronschwimmen, schwimmen, gleichzeitig, gleich, testing / Shutterstock.com, testing / Shutterstock.com, (© www.shutterstock.com)



Nachlese Podcast Freitag (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2607 )
- Jänner-Verfallstag mit dem heftigsten Tagesminus 2022. Der ATX TR hat dann letztendlich unter seinem Jahresstartwert geschlossen, liegt aber immer noch besser als die Weltbörsen, die year-to-date schon tief im Minus sind. Nachgefragt haben wir bei der Eurex bzw. um eine kleine Bilanz der dort notierten Austro-Underlyings gebeten.
- wikifolio-Boss Andreas Kern und der wirkliche Mister Market auf diesem Bild: https://photaq.com/page/pic/86643
- Rüdiger Landgraf und Robert Kleedorfer thematisieren in ihrem Podcast "Ziemlch gut veranlagt" einen heissen Passus aus dem neuen Krypto-Gesetz, das ab März gilt. Demnach soll es möglich sein, zB eine Gewinnposition von einer Krypto-Währung in eine andere umzuschichten, ohne Steuer auszulösen, dh. eine potenzielle Steuer weiterzuschieben auf die neue Position, Ich finde, das müsste dann auch für Aktien gelten: Wenn ich zB eine Gewinn-Position in Erste Group in RBI umschichten will. Das ist jetzt freilich ein fiktives Beispiel und keine Einschätzung bzgl. Erste und RBI. Ich bin aber überzeugt, dass vieles einfach stehengelassen wird, weil man keine KESt auslösen will. Die Liquidität im Markt würde vor allem durch kleinteilige Orders steigen und vermutete Übertreibungen würden öfter gehandelt werden. Auf jeden Fall. Was für Kryptos ab März gilt, sollte auch für Aktien ab März gelten.

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 24.01.)

(24.01.2022)


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